Lockerungen der Besuchsregelungen in der Coronaschutzverordnung

Sehr geehrte Bewohner,

Sehr geehrte Angehörige,


hiermit möchten wir Sie über die Lockerungen im Bereich der Coronaschutzverordnung aufmerksam machen.

Seit dem 17. März 2020 wurden durch die Landesregierung bzw. die örtlichen Gesundheitsbehörden und Behörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz umfangreiche Durchführungsverbote und Beschränkungsverbote auch im Bereich unserer Wohngemeinschaft ausgesprochen.

Diese Maßnahmen waren angesichts der besonders schutzbedürftigen Personen Gruppe der pflegebedürftigen Menschen sowie der verfolgten Zielsetzung, Infektionsketten zu unterbrechen, leider geboten.

Für die Unterstützung und ihr Engagement bei der Umsetzung der strikten Einhaltung der Verbote und Gebote gilt Ihnen unser großer Dank.

Beginnend mit dem Muttertag am 10. Mai 2020 sind deutliche Lockerungen vorgesehen, die unter Einhaltung notwendiger Schutzvorkehrungen wieder ein Mehr an Kontakten und Teilhabe für die pflegebedürftigen Menschen in unserer Einrichtung zulassen.


Im Wesentlichen sind unter Berücksichtigung der RKI-Empfehlungen folgende Regelungen geplant und durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen:
(Hinter den Ziffern finden Sie jeweils den Erlass, darunter finden Sie unseren Umgang hiermit.)
  1. Besuche mit bis zu zwei Personen können in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen stattfinden.
    Wir planen Besuche im Bereich des ersten, bisher ungenutzten Eingangs im vorderen Bereich unserer Wohngemeinschaft. Jeweils im Erdgeschoss und in der ersten Etage, somit maximal 2 Besuche gleichzeitig verteilt auf je einen Bewohner/in aus dem Erdgeschoss und aus der ersten Etage. Hier besteht die Möglichkeit sich unter Beachtung des Mindestabstands (150cm) zu sehen und zu kommunizieren. Der Mindestabstand wird durch das Aufstellen eines 160 cm langen Tisches mit daraufgestelltem Plexiglasschutz stattfinden, ebenso gilt die Mundschutzpflicht. Körperkontakt kann und darf nicht stattfinden.
  2. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen sind Besuche von in Ausnahmefällen bis zu zwei Personen innerhalb der Einrichtung in einem separaten Raum möglich.
    Sie Erklärung unter Punkt 1.
  3. Sofern es aus Ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen geboten ist, kann der Besuch einer Einzelperson auch innerhalb der Einrichtung im Bewohnerzimmer erfolgen.
    Unsere bettlägerigen Bewohner können in den Zimmern besucht werden, hier aber nur durch Einzelpersonen, wir stellen die benötigte Schutzausrüstung hierfür. Im Erdgeschoss erfolgt der Zutritt durch die Terassentür.
  4. Die Besuchsdauer ist je Bewohner/in auf höchstens 2 Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.
    Alle Besuche müssen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter begleitet werden, diese kontrollieren die Vorgaben des RKI. Wir werden Besuche vorerst auf maximal 30 Minuten pro Tag begrenzen um allen Angehörigen zeitnah einen Besuch zu ermöglichen. Hier können und wollen wir nicht den Einzelfall in den Vordergrund stellen sondern müssen das große Ganze sehen.
  5. Eine strikte Vermeidung von Besuchen durch Infizierte Personen, Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen durch Screening der Besucherinnen und Besucher im Sinne des RKI. In besonderen Konstellationen kann davon abgewichen werden, z.B. in der Sterbephase.
    Jeder Besucher/in wird uns auf einem von uns entworfenen Formblatt seine Symptomfreiheit bestätigen müssen, wir bitten Sie beim Auftreten der kleinsten Symptome von Besuchen abzusehen.
  6. Jeder Besuch muss registriert (Name der Besucherin, des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchter Bewohner/in) und einem Kurzscreening unterzogen werden.
    Hier werden Sie sich ebenfalls auf einer Liste eintragen müssen.

Wie sie wissen läuft der ganz normale Betrieb in unserer Einrichtung natürlich weiter. Wir werden zwei zusätzliche Mitarbeiter/innen stellen welche die Besuche überwachen. Um keine Wartezeiten hervorzurufen werden wir Besuche nur nach Terminabsprache in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchführen. Für die Terminabsprache melden Sie sich bitte telefonisch unter der Ihnen bekannten Festnetznummer. Wir bitten Sie pünktlich zu erscheinen und vor dem ersten Eingang zu warten. Die Termine werden fortlaufend geplant, die Zeit die man eventuell verspätet kommt werden wir nicht anhängen können.
Der Termin kann auf Wunsch (bitte vorher anmelden) auch im Außenbereich z.B. als kleiner Spaziergang über das Gelände stattfinden aber auch diese Besuche werden von uns begleitet und die Vorgaben (Mindestabstand usw.) kontrolliert. Wir wissen, dass uns allen vielleicht die eine oder andere Umarmung bzw. Körperkontakt mit unseren liebsten in dieser schwierigen Zeit sehr fehlt, leider werden wir hierauf aber auch weiter zum Wohle aller verzichten müssen.Alle freuen sich darauf dass Besuche, wenn auch eingeschränkt, nun wieder stattfinden dürfen.
Wir möchten nun aber noch einmal deutlich machen, dass die auch weiter geltenden oben erklärten Einschränkungen bei den Besuchen nicht von uns als Einrichtung festgelegt sind, sondern wir hier nur nach Vorschrift des Gesundheitsministeriums des Landes NRW handeln.
Bisher haben wir das große Glück, das unsere Wohngemeinschaft vom Corona-Virus nicht betroffen ist. Dies wünschen wir uns natürlich auch weiterhin.
Deshalb meine bitte an Sie alle: Akzeptieren Sie unsere Entscheidung im Bereich der einzelnen Punkte zum Wohle ihrer Angehörigen.


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Michael Woltering Frank Schabbing
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