Ambulante Pflege
Ambulante Pflege der Sozialstation Woltering GbR
Ziel für die zu Hause lebenden Pflegebedürftigen ist es, eine sichere, dem individuellen Bedarf entsprechend, stabile Situation zu erreichen. Hierfür tragen zahlreiche Akteure Verantwortung. Es geht um die Unterstützung von Menschen, die allein oder mit anderen Menschen in einem Privathaushalt leben, ihren Alltag aber nicht mehr ohne Hilfen durch andere gestalten und bewältigen können. Dies können in der Regel Menschen aller Altersgruppen mit chronischen körperlichen, kognitiven oder psychischen Problemlagen sein. Doch es gilt immer: Häusliche Betreuung und Pflege findet im Alltag der Betroffenen statt. Sie darf nicht dirigistisch in persönliche Lebenskonzepte eingreifen. Wichtig ist, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen – mag der Hilfe- und Pflegebedarf noch so hoch sein – als autonome Persönlichkeiten die Kontrolle über ihr Leben und ihre Lebensumstände behalten. Einen Hilfe- und Pflegebedarf „erfolgreich“ selbst bewältigen zu können, setzt auf Seiten der unmittelbar Betroffenen voraus, dass sie, soweit möglich, selbst darüber entscheiden, welche ihrer Einschränkungen sie ausgleichen können und wollen. Pflege unterstützt die unmittelbar Betroffenen dabei, vorhandene persönliche, körperliche und psychische Fähigkeiten zu erhalten und zu stärken (Prävention), verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen (Rehabilitation) oder sogar neue Fähigkeiten zu entwickeln.
Weitere Informationen für Sie:
Unser Leistungsangebot für Sie umfasst unter anderem:
- Grundpflege, z.B. Hilfe beim Anziehen und Waschen, bei der Zubereitung der Mahlzeiten, beim Aufstehen und Laufen
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen, z.B. Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung, Medikamentengabe
- hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste, z.B. Sauberhaltung der Wohnung, Reinigung der Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten
- Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
- Angehörigenbetreuung (u.a. allgemeine Beratung der Angehörigen, Anleitung zur Pflege für Angehörige)
- Beratung in allen Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Finanzierung der Leistungen
- Vermittlung von Hausnotruf, Menüservice, Krankengymnastik etc.
Leistungen der Versicherungen und Finanzierung der ambulanten Pflege:
Der Leistungsanspruch auf häusliche Krankenpflege/medizinische Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch V in § 37 geregelt.
Versicherte erhalten in ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege (medizinische Behandlungspflege) durch Pflegefachkräfte, wenn Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht dann, soweit eine im Haushalt lebende Person den Pflegebedürftigen in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
Voraussetzung für die Bewilligung häuslicher Krankenpflege ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt, in der Regel durch den Hausarzt. Sobald eine Verordnung von häuslicher Krankenpflege eines Arztes vorliegt, werden die Kosten dafür nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen.
Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege?
Zu Fragen der Leistungen der Versicherungen und zur Finanzierung der ambulanten Pflege steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung. Entsprechende Ansprechpersonen und die Kontaktdaten finden Sie hier!
Überblick über die Leistungen der Pflegekasse
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI | Kein Anspruch | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI | Kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich | 761 € | 1432 € | 1778 € | 2200 € |
Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI | Kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (einmal jährlich) | Kein Anspruch | 1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € |
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI (einmal jährlich) | Kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich | 1774 € | 1774 € | 1774 € | 1774 € |
Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI | 125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38 a SGB XI | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 40 SGB XI | 4000 € | 4000 € | 4000 € | 4000 € | 4000 € |
*gültig ab 01.01.2024
Grundpflege
Leistungen der Grundpflege
In der Grundpflege geht es um die Grundverrichtung des täglichen Lebens und um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenen Haushaltsführung:
1. Grundpflegerische Versorgung
- Verwendung von Inkontinenzprodukten
- Reinigung des Harnröhrenkatheters/Wechsel des Katheterbeutels
- Reinigung / Versorgung des Urostomas oder Anus praeter
- Kontinenztraining / Toilettentraining der Harnblase und des Enddarm, sowie
- pflegerische Prophylaxen (Vorbeugung von Kontrakturen, Pneumonie, Soor, dekubitus, Thrombose, Intertrigo, Obstipation usw...)
- Lagerung, gegebenenfalls unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln
- Mobilität durch aktivierende Pflege (Aufstehen, Sitzen, Stehen, Gehen, Treppensteigen, allgemeine Bewegungsübungen usw...)
2. Ernährung:
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
- verabreichen von Sondennahrung und Reinigug des Systems
3. Körperpflege
- Duschen, Baden, Waschen
- Mundpflege als Prophylaxe
- An- und Auskleiden
4. Hauswirtschaftliche Versorgung
- Besorgen von Arzneimitteln
- Bettwäsche wechseln
- Einkaufen, Geschirr spülen, Heizen, Müll entsorgen
- Mahlzeitenzubereitung
- usw...
Medizinische Behandlungspflege
Leistungen der Behandlungspflege:
- Absaugen der oberen Luftwege
- Anleitung bei der Behandlungspflege
- Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
- Blasenspülung
- Blutzuckermessung / Insulingabe
- Dekubitusbehandlung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- Einläufe
- Infusionen
- Instillation
- Katheterisierung der Harnblase
- Magensonde legen /wechseln
- Richten von Medikamenten im Wochendispenser/Medikamentengabe
- Wechsel / Pflege der Trachealkanüle
- Pflege des zentralen Venenkatheters (Port)
- Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden; Anlegen eines Kompressionsverbandes; An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen; Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
Verhinderungspflege
Sie als pflegender Angehöriger brauchen Zeit für sich?
Für zum Beispiel:
- Urlaub
- Freizeitaktivitäten
- Behördengänge
- Arztbesuche und vieles mehr
Wir bieten Ihnen Verhinderungspflege an und betreuen Ihre Daheimgebliebenen für ein paar Stunden oder Tage ganz nach Ihren Wünschen.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne.
Palliativpflege
Das Pflegekonzept - Palliativ Care - Palliative Pflege
Die WHO definiert Palliative Care so:
Die Behandlung von Patienten mit aktiver, progressiver, weit fortgeschrittener Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Begleitung die Lebensqualität ist.
Wir von der Sozialstation Woltering sind uns sicher, dass der Bedarf an ambulanter palliativer Versorgung noch sehr viel mehr zunehmen wird. Ein Grund ist die Zunahme alter Menschen, der andere, dass immer mehr Menschen alleine leben.
Unser ambulanter Pflegedienst möchte durch eine Verflechtung seiner bereits bestehenden Angebote und der hervorragenden Zusammenarbeit mit all seinen Partnern die flächendeckende, ambulante, palliative Pflege und Betreuung im Raum Ahaus, Stadtlohn und Rheine sichern. Unsere Partner sind z.B. Apotheken, Ärzte (Palliativmediziner) sowie Hospize und ehrenamtlich tätige Helfer.
Wir begleiten Menschen auf dem letzten Weg ihres Lebens, wenn Sie sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Krankheit befinden. Durch unseren Einsatz wollen wir die Lebensqualität dieser Menschen verbessern und ihnen ein Sterben in Würde ermöglichen.
Unser Grundsatz lautet daher:
Der sterbende Mensch und auch seine Angehörigen sind der Mittelpunkt unserer Betreuung und Begleitung!
So gehören Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit praktischer Pflege, Schmerztherapie, Symptomkontrolle und allen dazugehörigen Leistungen zur Verbesserung der Lebensqualität zu unserem Selbstverständnis.
Unser Team zur Betreuung Schwerstkranker weiß aber auch um die sozialen, psychischen und spirituellen Probleme aller Beteiligten und ist deshalb auch hier ein kompetenter Ansprechpartner.
SGB XII Leistungen
Die "Hilfe zur Pflege" zählt zur Sozialhilfe (§§ 61 ff. SGB XII)
Das Sozialamt übernimmt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen dieselben Leistungen wie die Pflegekasse, allerdings immer erst, wenn die vorrangige zuständige Pflegekasse nicht leistet.
Qualitätskontrollen
Unsere ambulanten Pflegedienste der Sozialstation Woltering werden regelmäßig externen Kontrollen unterzogen. Unter anderem werden Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und den Arbeitsmedizinischen Dienst durchgeführt.
Wir veröffentlichen alle Noten und MDK-Transparenzberichte unter MDK-Prüfbericht
Beschwerdemanagement
Sie sind mit einer Leistung nicht zufrieden? Haben Sie Anregungen, Kritik oder sogar ein Lob?
Wir brauchen Ihre Meinung, denn wir wollen Ihnen die bestmögliche Versorgung bieten und aus unseren Fehlern lernen.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter. Diese werden Ihre Kritik oder Anregung gerne entgegennehmen.
Jedes Anliegen wird vertrauensvoll behandelt und so schnell wie möglich geprüft. Neben regelmäßigen Zwischenauswertungen der Informationen nehmen wir jährlich eine umfassende Gesamtauswertung vor, in der wir die getroffenen Verbesserungsmaßnahmen analysieren.